Impfstoffe unterliegen in Österreich den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und werden – wie alle anderen Medikamente – durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)/ AGES Medizinmarktaufsicht zugelassen. Bei der Zulassung eines neuen Impfstoffes müssen Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes nachgewiesen werden.
Quellen: www.gesundheit.gv.at
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