… wer nicht gegen Masern geimpft ist, nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch öffentlicher Einrichtungen – unter anderem Arbeitsplatz, Kindergarten, Hort oder Schule – ausgeschlossen werden kann?
Quelle: Faktencheck Masern, www.sozialministerium.at
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