Z

Impfstoffe unterliegen in Österreich den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und werden – wie alle anderen Medikamente – durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)/ AGES Medizinmarktaufsicht zugelassen. Bei der Zulassung eines neuen Impfstoffes müssen Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes nachgewiesen werden.

 

Quellen: www.gesundheit.gv.at

Das könnte Sie auch interessieren