Österreich Impfplan 2020

Der Österreichische Impfplan enthält Impfempfehlungen, da in Österreich keine Impfpflicht herrscht und jeder selbst für sich und seine Kinder entscheiden kann, ob er impfen möchte. Diese Empfehlungen werden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) gemeinsam mit Experten des Nationalen Impfgremiums herausgegeben.1

Das Nationale Impfgremium

Das Nationale Impfgremium ist eine Kommission laut § 8 Bundesministeriengesetz zur fachlichen Beratung des für Gesundheit zuständigen Ministers. Es setzt sich aus Experten, die jeweils einen oder mehrere der folgenden fachlichen Bereiche abdecken, zusammen: Allgemeinmedizin, Arzneimittelzulassung, Epidemiologie, Immunologie, Infektiologie, Mikrobiologie, öffentliche Gesundheit, Pädiatrie, Pharmakovigilanz, Präventivmedizin, Public Health, Reise-/Tropenmedizin, schulärztlicher Dienst, Vakzinologie, Virologie sowie Bedienstete der Impfabteilung des BMSGPK und Vertreter der Landessanitätsdirektionen. Alle Mitglieder des Nationalen Impfgremiums verfügen über wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im jeweiligen Fachbereich. Laut derzeit gültiger Geschäftsordnung besteht das Impfgremium aus mindestens acht ständigen Mitgliedern für die Dauer der Funktionsperiode. Jede Funktionsperiode ist mit drei Jahren begrenzt. Zusätzlich können Experten für spezielle Fragestellung kooptiert und zu den Sitzungen eingeladen werden.3

Da es sich um eine Kommission laut § 8 Bundesministeriengesetz handelt, werden die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums durch den zuständigen Bundesminister bestellt. Auch ein Ausschluss ist möglich. Die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums üben ihre Tätigkeit persönlich, unabhängig und unentgeltlich aus. Alle Mitglieder des Nationalen Impfgremiums geben regelmäßig eine Erklärung zu Interessenskonflikten (=Conflict of Interests) ab.3

Die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums erstellen den Impfplan und entwickeln ihn laufend weiter. Dabei halten sie sich an die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Einmal jährlich wird der Impfplan überarbeitet und meist Anfang des Jahres neu veröffentlicht. Aktualisierungen können aber auch während des Jahres erfolgen. Zudem wird der Gesundheitsminister laufend bei anfallenden Fragen beraten.3

Eine Erfolgsgeschichte

Das kostenfreie Impfprogramm wurde vor fast 20 Jahren von der damaligen Bundesministerin Lore Hostasch mit dem Ziel ins Leben gerufen, allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen, denn entsprechend der UN-Konvention vom 20.11.1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung.1 Im Impfprogramm sind die meisten Krankheiten im Kindes- und Jugendalter, die durch Impfungen verhindert werden können, abgedeckt. Dadurch kann die für den wichtigen „Herdenschutz“ notwendige Impfbeteiligung in der Bevölkerung erreicht werden.2

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